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   OLG Hamburg, 14.05.2020 - 5 U 84/16   

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OLG Hamburg, 14.05.2020 - 5 U 84/16 (https://dejure.org/2020,74002)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 14.05.2020 - 5 U 84/16 (https://dejure.org/2020,74002)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 14. Mai 2020 - 5 U 84/16 (https://dejure.org/2020,74002)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 3 UWG, § 4 Nr 3 Buchst a UWG, § 4 Nr 3 Buchst b UWG, § 8 Abs 1 UWG, § 8 Abs 3 Nr 1 UWG
    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassunganspruch wegen unlauterer Nachahmung Echtwaffe "P99" durch Inverkehrbringen der Softair-Waffe "BGS - G19"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (28)

  • OLG Köln, 08.11.2019 - 6 U 212/18

    Wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche wegen des Vertriebs von

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.05.2020 - 5 U 84/16
    Bei dieser Sachlage musste sich der Verkehr bislang keine Gedanken darüber machen, welcher Replika-Hersteller welche Waffen nachbaut, sondern er konnte sich beim Erwerb an der Kennzeichnung auf den Replika-Waffen bzw. deren Umverpackung orientieren (so auch OLG Köln, Urteil vom 08.11.2019, 6 U 212/18, Rn. 71 bei juris).

    Zwar ist jedem originalgetreuen Nachbau von dem Verkehr bekannten Produkten eine gewisse Rufausbeutung immanent (vgl. OLG Köln, Urteil vom 08.11.2019, 6 U 212/18, Rn. 72 bei juris).

    Die Anlehnung an den guten Ruf der Originalwaffe kann daher nicht verneint werden (vgl. OLG Köln, Urteil vom 08.11.2019, 6 U 212/18, Rn. 72 bei juris; BGH, BeckRS 2010, 15341 Rn. 29 - Opel-Blitz II).

    Eine solche Ausnutzung i.S.d. § 4 Nr. 3 lit. b) UWG liegt jedoch nicht vor, wenn über die bloße Anlehnung hinaus, die mit dem möglichst wirklichkeitsgetreuen Nachbau zwangsläufig verbunden ist, keine weiteren Umstände ersichtlich sind, die zu einer Rufausnutzung führen (vgl. OLG Köln, Urteil vom 08.11.2019, 6 U 212/18, Rn. 75 bei juris; BGH, BeckRS 2010, 15341 Rn. 29 - Opel-Blitz II).

    Es besteht auch keine Abweichung zu anderer obergerichtlicher Rechtsprechung (vgl. OLG Köln, Urteil vom 08.11.2019, 6 U 212/18, juris).

  • BGH, 14.09.2017 - I ZR 2/16

    Wettbewerbsverstoß: Hinnehmbarkeit einer verbleibenden Herkunftstäuschung bei

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.05.2020 - 5 U 84/16
    Je größer die wettbewerbliche Eigenart und je größer der Grad der Übernahme sind, desto geringere Anforderungen sind an die besonderen Umstände zu stellen, die die Wettbewerbswidrigkeit der Nachahmung begründen (st. Rspr. BGH, WRP 2007, 313 Rn. 24 - Stufenleitern; GRUR 2007, 795 Rn. 22 - Handtaschen, GRUR 2017, 1135 Rn. 17 - Leuchtballon).

    Die Beurteilung der wettbewerblichen Eigenart ist eine Rechtsfrage, auch wenn ihr tatsächliche Feststellungen zugrunde liegen (BGH, GRUR 2017, 1135 Rn. 21 - Leuchtballon).

    In diesem treten erfahrungsgemäß die Unterschiede gegenüber den Gemeinsamkeiten der Produkte in den Hintergrund (vgl. BGH, GRUR 2017, 1135 Rn. 29 - Leuchtballon; BGH, GRUR 2010, 80 Rn. 41 - LIKEaBIKE; BGH, GRUR 2016, 730 Rn. 41 - Herrnhuter Stern).

    Es ist grundsätzlich auf den Gesamteindruck der sich gegenüberstehenden Produkte abzustellen (BGH, GRUR 2017, 1135 Rn. 29 - Leuchtballon; OLG Köln, GRUR 2019, 856 Rn. 71 - Rotationsrasierer).

    Die übernommenen Gestaltungsmerkmale müssen diejenigen sein, die die wettbewerbliche Eigenart des Erzeugnisses ausmachen, für das Schutz beansprucht wird (BGH, GRUR 2017, 1135 Rn. 29 - Leuchtballon).

  • BGH, 24.05.2007 - I ZR 104/04

    Gartenliege

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.05.2020 - 5 U 84/16
    Jedoch kann hohe Bekanntheit den Grad der wettbewerblichen Eigenart steigern (Köhler in: Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 38. Aufl., § 4 Rn. 3.24; BGH, GRUR 2007, 984 Rn. 28 - Gartenliege; BGH, GRUR 2005, 600, 602 - Handtuchklemmen).

    (a) Eine vermeidbare betriebliche Herkunftstäuschung (§ 4 Nr. 3 lit. a) UWG) setzt - außer in dem Fall, dass Original und Nachahmung nebeneinander verkauft werden und daher unmittelbar verglichen werden können - zunächst eine gewisse Bekanntheit des nachgeahmten Produkts voraus (vgl. BGH, GRUR 2007, 984 Rn. 34 - Gartenliege; Köhler in: Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 38. Aufl., § 4 Rn. 3.41a).

    Für das erforderliche Maß an Bekanntheit gilt: Das Erzeugnis muss bei nicht unerheblichen Teilen der angesprochenen Verkehrskreise eine solche Bekanntheit erreicht haben, dass sich in relevantem Umfang die Gefahr der Herkunftstäuschung ergeben kann, wenn Nachahmungen vertrieben werden (BGH, GRUR 2005, 166, 167 - Puppenausstattungen; BGH, GRUR 2007, 984 Rn. 34 - Gartenliege).

    In einem solchen Fall sind für die Annahme einer lizenzvertraglichen Beziehung zusätzliche Hinweise erforderlich, die über eine fast identische Nachahmung hinausgehen, wie etwa eine frühere Verbindung durch einen Lizenzvertrag oder der frühere Vertrieb des Originalproduktes (BGH, GRUR 2007, 984 Rn. 36 - Gartenliege; BGH, GRUR 2019, 196 Rn. 20 - Industrienähmaschinen).

  • BGH, 12.10.1995 - I ZR 191/93

    "Spielzeugautos"; Umfang des Geschmacksmusterschutzes; Bestimmtheit des

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.05.2020 - 5 U 84/16
    Im Bereich von Spielzeug-Nachbildungen ist anerkannt, dass es grundsätzlich nicht wettbewerbswidrig ist, wenn der gute Ruf eines Produkts nur dadurch ausgenutzt wird, dass das Produkt als Vorlage für ein Spielzeug verwendet wird (vgl. BGH, GRUR 1996, 57, 59 - Spielzeugautos).

    Das Anhängen an einen fremden Ruf ohne Hinzutreten besonderer, die Wettbewerbswidrigkeit begründender Umstände ist nicht unzulässig (vgl. BGH, GRUR 1996, 57, 59 - Spielzeugautos).

    Umstände, die hierfür in Betracht kommen, sind etwa in einer unlauteren Beeinträchtigung des in Frage stehenden Rufs oder in seiner anstößigen missbräuchlichen Ausnutzung für den eigenen Warenabsatz zu sehen (vgl. BGH, GRUR 1996, 57, 59 - Spielzeugautos).

  • BGH, 22.01.2015 - I ZR 107/13

    Exzenterzähne - Wettbewerbsverstoß durch Nachahmung: Wettbewerbliche Eigenart

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.05.2020 - 5 U 84/16
    Ein Produkt weist wettbewerbliche Eigenart auf, wenn die konkrete Ausgestaltung oder bestimmte Merkmale des Erzeugnisses geeignet sind, die interessierten Verkehrskreise auf seine betriebliche Herkunft oder seine Besonderheiten hinzuweisen (st. Rspr., BGH, GRUR 2012, 1155 Rn. 19 - Sandmalkasten; BGH, GRUR 2015, 909 Rn. 11 - Exzenterzähne; BGH, GRUR 2017, 79 Rn. 52 - Segmentstruktur; BGH, GRUR 2017, 778 Rn. 19 - Bodendübel).

    Dieser kann durch Gestaltungsmerkmale geprägt oder mitgeprägt werden, die zwar nicht für sich genommen, aber in ihrem Zusammenwirken geeignet sind, im Verkehr auf die Herkunft des nachgeahmten Produkts aus einem bestimmten Unternehmen hinzuweisen (vgl. BGH, GRUR 2012, 1155 Rn. 31 - Sandmalkasten; GRUR 2015, 909 Rn. 20 - Exzenterzähne; GRUR 2016, 730 Rn. 33 - Herrnhuter Stern; GRUR 2017, 778 Rn. 19 - Bodendübel).

    Sie wäre gegebenenfalls jedoch zu bejahen, weil bei ästhetischen Merkmalen von Erzeugnissen dem Nachahmer in aller Regel ein Ausweichen auf andere Gestaltungsformen oder -elemente und damit ein Abstand zum Original möglich und zumutbar ist (BGH, WRP 2013, 1189 Rn. 38 - Regalsystem; BGH, WRP 2015, 1090 Rn. 34 - Exzenterzähne).

  • OLG Köln, 14.07.2017 - 6 U 197/16

    Unterlassungsansprüche eines Modeunternehmens wegen Nachahmung einer Jeans

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.05.2020 - 5 U 84/16
    Die bloße Tatsache, dass das beanstandete Produkt eine Nachahmung ist, begründet für sich allein nicht die Unlauterkeit i.S.d. § 4 Nr. 3 UWG (OLG Köln, GRUR-RR 2018, 207 Rn. 90 - Jeanshose mit V-Naht).

    Die Unlauterkeit ergibt sich etwa dann, wenn die Nachahmung eine vermeidbare Täuschung der Abnehmer über die betriebliche Herkunft des nachgeahmten Produktes herbeiführt, wobei der Täuschung die Begründung der Täuschungsgefahr gleichsteht (OLG Köln, GRUR-RR 2018, 207 Rn. 90 - Jeanshose mit V-Naht; Köhler in: Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 38. Aufl., § 4 Rn. 3.41).

  • BGH, 20.09.2018 - I ZR 71/17

    Erforderlichkeit von über eine fast identische Nachahmung hinausgehenden

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.05.2020 - 5 U 84/16
    In einem solchen Fall sind für die Annahme einer lizenzvertraglichen Beziehung zusätzliche Hinweise erforderlich, die über eine fast identische Nachahmung hinausgehen, wie etwa eine frühere Verbindung durch einen Lizenzvertrag oder der frühere Vertrieb des Originalproduktes (BGH, GRUR 2007, 984 Rn. 36 - Gartenliege; BGH, GRUR 2019, 196 Rn. 20 - Industrienähmaschinen).

    Es bedarf hinreichender tatsächlicher Anhaltspunkte für die Annahme lizenzvertraglicher Beziehungen zwischen den Parteien (BGH, GRUR 2019, 196 Rn. 20 - Industrienähmaschinen).

  • OLG Köln, 26.04.2019 - 6 U 164/18

    Voraussetzungen wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutzes für einen

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.05.2020 - 5 U 84/16
    Es sind alle Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen und es können auch Merkmale herangezogen werden, die in der Klageschrift nicht gesondert benannt sind, wenn das Produkt selbst vorgelegt oder bildlich wiedergegeben wird (vgl. Köhler in: Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 38. Aufl., § 4 Rn. 3.33; OLG Köln, GRUR 2019, 856 Rn. 42 - Rotationsrasierer).

    Es ist grundsätzlich auf den Gesamteindruck der sich gegenüberstehenden Produkte abzustellen (BGH, GRUR 2017, 1135 Rn. 29 - Leuchtballon; OLG Köln, GRUR 2019, 856 Rn. 71 - Rotationsrasierer).

  • BGH, 02.12.2015 - I ZR 176/14

    Herrnhuter Stern - Wettbewerbsverstoß: Voraussetzung für die Entstehung

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.05.2020 - 5 U 84/16
    Dieser kann durch Gestaltungsmerkmale geprägt oder mitgeprägt werden, die zwar nicht für sich genommen, aber in ihrem Zusammenwirken geeignet sind, im Verkehr auf die Herkunft des nachgeahmten Produkts aus einem bestimmten Unternehmen hinzuweisen (vgl. BGH, GRUR 2012, 1155 Rn. 31 - Sandmalkasten; GRUR 2015, 909 Rn. 20 - Exzenterzähne; GRUR 2016, 730 Rn. 33 - Herrnhuter Stern; GRUR 2017, 778 Rn. 19 - Bodendübel).

    In diesem treten erfahrungsgemäß die Unterschiede gegenüber den Gemeinsamkeiten der Produkte in den Hintergrund (vgl. BGH, GRUR 2017, 1135 Rn. 29 - Leuchtballon; BGH, GRUR 2010, 80 Rn. 41 - LIKEaBIKE; BGH, GRUR 2016, 730 Rn. 41 - Herrnhuter Stern).

  • OLG Düsseldorf, 20.12.2018 - 2 U 26/18

    Irreführende Werbung mit abgelaufenem Patent

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.05.2020 - 5 U 84/16
    Ein konkretes Wettbewerbsverhältnis besteht auch dann, wenn zwischen den Vorteilen, die die eine Partei durch eine Maßnahme für ihr Unternehmen zu erreichen sucht, und den Nachteilen, die die andere Partei dadurch erleidet, eine Wechselwirkung in dem Sinne besteht, dass der eigene Wettbewerb gefördert und der fremde Wettbewerb beeinträchtigt werden kann (OLG Düsseldorf, BeckRS 2018, 34557 Rn. 35).

    Hiernach besteht regelmäßig ein konkretes Wettbewerbsverhältnis, wenn die eine Partei als Inhaber eines Schutzrechts oder als Inhaber von ausschließlichen Nutzungsrechten an einem Schutzrecht die Herstellung oder den Vertrieb eines von diesem Schutzrecht erfassten Produkts lizenziert und die andere Partei dem Schutzrecht entsprechende Produkte anbietet oder vertreibt (OLG Düsseldorf, BeckRS 2018, 34557 Rn. 35; BGH, GRUR 2014, 1114 Rn. 33 - nickelfrei).

  • BGH, 22.03.2012 - I ZR 21/11

    Sandmalkasten

  • BGH, 24.03.2005 - I ZR 131/02

    Handtuchklemmen

  • BGH, 21.09.2006 - I ZR 270/03

    Stufenleitern

  • LG Hamburg, 24.02.2016 - 416 HKO 115/15
  • BGH, 21.03.1991 - I ZR 158/89

    Betonsteinelemente - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz

  • BPatG, 12.11.2009 - 30 W (pat) 78/06

    Gegenstandswert geografische Herkunftsangabe

  • BGH, 28.10.2004 - I ZR 326/01

    Puppenausstattungen

  • OLG Köln, 21.07.2017 - 6 U 178/16
  • BGH, 28.05.2009 - I ZR 124/06

    LIKEaBIKE

  • BPatG, 28.04.2010 - 28 W (pat) 502/09

    Markenbeschwerdeverfahren - "naturgetreue Abbildung einer Schusswaffe

  • BGH, 28.04.2016 - I ZR 254/14

    Kinderstube - Markenrechtsverletzung: Einheitliches Werktitelrecht für

  • BGH, 24.01.2013 - I ZR 136/11

    Regalsystem

  • BGH, 07.03.2019 - I ZR 195/17

    SAM - Markenrechtsverletzung durch Verwendung eines markenrechtlich geschützten

  • BGH, 04.05.2016 - I ZR 58/14

    Segmentstruktur - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz: Anforderungen an die

  • BGH, 10.04.2014 - I ZR 43/13

    Wettbewerbsverstoß durch irreführende Internet-Werbung für "nickelfreie"

  • BGH, 11.04.2019 - I ZR 108/18

    Unterlassungsanspruch des Inhabers einer Marke unter dem Gesichtspunkt der

  • BGH, 01.12.2010 - I ZR 12/08

    Perlentaucher

  • BGH, 11.01.2007 - I ZR 198/04

    Handtaschen

  • LG Hamburg, 24.08.2022 - 308 O 145/22
    Eine vermeidbare betriebliche Herkunftstäuschung i.S.d. § 4 Nr. 3 lit. a) UWG setzt - außer in dem Fall, dass Original und Nachahmung nebeneinander verkauft werden und daher unmittelbar verglichen werden können - eine gewisse Bekanntheit des nachgeahmten Produkts voraus (BGH GRUR 2007, 984 Rn. 34 - Gartenliege; OLG Hamburg Urt. v. 14.5.2020 - 5 U 84/16, GRUR-RS 2020, 49864 Rn. 68).

    Bekanntheit setzt nur Kenntnis des nachgeahmten Originals, nicht auch die Kenntnis des Namens des Originalherstellers voraus (OLG Hamburg Urt. v. 14.5.2020 - 5 U 84/16, GRUR-RS 2020, 49864 Rn. 68).

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